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Terms and Conditions


für die Mitgliedschaft und die Nutzung des Fitness- und Gesundheitsstudios



§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über eine Mitgliedschaft sowie über die Nutzung der Räumlichkeiten, Geräte, Trainingsflächen und sonstigen Einrichtungen des Fitness- und Gesundheitsstudios KRAFTWERK Tröstau, Fichtelgebirgsstraße 10, 95709 Tröstau (nachfolgend „Studio").
1.2 Betreiber des Studios und Vertragspartner des Mitglieds ist die Physio-proViva Brunner & Reihl eGbR, Wunsiedler Straße 24, 95195 Röslau, vertreten durch die Gesellschafter Julius Brunner und Thomas Reihl (nachfolgend „Betreiber").
1.3 Kontakt: Telefon 09232/1819290 /WhatsApp 0151 / 50644118, E-Mail rezeption@kraftwerk-troestau.de.
1.4 Vertragsgrundlagen sind – in dieser Rangfolge – der vom Mitglied unterzeichnete Mitgliedsantrag einschließlich der dort genannten Tarif- und Preisangaben, diese AGB sowie die Hausordnung des Studios. Die Hausordnung ist diesen AGB als Anlage 1 beigefügt, hängt im Studio aus und ist Bestandteil des Vertrages.
1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
1.6 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Die Darstellung der Tarife und Leistungen des Studios stellt kein bindendes Angebot dar. Das Mitglied gibt mit der Unterzeichnung bzw. Absendung des Mitgliedsantrages ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mitgliedsvertrages ab.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Betreiber den Antrag annimmt. Die Annahme erfolgt durch Gegenzeichnung des Antrages, durch Bestätigung in Textform, durch Bestätigung der AGB beim Kauf eines Produktes in unserem Onlineshop bei Virtuagym, durch Aushändigung des Zutrittsarmbandes oder durch Freischaltung der Zutrittsberechtigung.
2.3 Ein Anspruch auf Abschluss eines Mitgliedsvertrages besteht nicht. Der Betreiber ist berechtigt, einen Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.4 Das Mitglied hat die im Antrag verlangten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen von Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung sind dem Betreiber unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kosten, die durch die Nichtmitteilung entstehen, trägt das Mitglied, soweit es diese zu vertreten hat.
2.5 Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Betreiber gespeichert.
2.6. Die Eröffnung des Fitnessstudios ist für Dezember 2026 angestrebt. Dieser Termin kann sich aber auch nach hinten verschieben und ist nicht bindend. Sollte es zu einer Verschiebung der Eröffnung kommen, werden die ersten Abbuchungen auch erst ab der Eröffnung fällig.
§ 3 Mindestalter, minderjährige Mitglieder
3.1 Volljährige Personen können die Mitgliedschaft eigenständig abschließen.
3.2 Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können Mitglied werden, wenn ein gesetzlicher Vertreter dem Vertragsschluss schriftlich zustimmen und den Mitgliedsantrag mitunterzeichnen.
3.3 Mit der Mitunterzeichnung bestätigen die gesetzlichen Vertreter, dass sie über den durchgehenden 24/7-Betrieb, über die Tatsache, dass in weiten Teilen der Öffnungszeit kein Personal des Betreibers anwesend ist, über die Videoüberwachung nach § 16 sowie über die Zwei-Personen-Regel nach § 9 informiert wurden und mit der eigenverantwortlichen Nutzung durch den Jugendlichen einverstanden sind. Sie haften für die Beitragsverpflichtungen als Gesamtschuldner.
3.4 Personen ab dem 14. Lebensjahr können eine Mitgliedschaft abschließen wenn ein Erziehungsberechtigter unterschreibt und während des Trainings auch vor Ort ist. Ab dem 16. Lebensjahr darf die Person dann auch selbstständig ohne einen Erziehungsberechtigten trainieren. Es gelten die Jugendtarife.
3.5 Der Betreiber ist berechtigt, jederzeit einen amtlichen Altersnachweis zu verlangen.
§ 4 Vertragsmodelle, Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
4.1 Der Betreiber bietet Mitgliedschaften mit einer Erstlaufzeit von 24 Monaten, 12 Monaten, 6 Monaten oder 1 Monat an. Welches Vertragsmodell gewählt wurde, ergibt sich aus dem Mitgliedsantrag. Die Erstlaufzeit beginnt mit dem im Mitgliedsantrag vereinbarten Vertragsbeginn.
4.2 Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Er kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Abrechnung erfolgt weiterhin monatlich; das Vertragsverhältnis endet zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Kündigung folgt.
4.3 Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief, E-Mail an rezeption@kraftwerk-troestau.de). Eine strengere Form wird nicht verlangt. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Betreiber. Dem Mitglied wird empfohlen, sich den Zugang bestätigen zu lassen.
4.4 Wurde der Vertrag über eine Website oder eine andere elektronische Plattform des Betreibers geschlossen, kann das Mitglied den Vertrag zusätzlich über die dort bereitgestellte Kündigungsschaltfläche („Verträge hier kündigen", § 312k BGB) kündigen.
4.5 Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Mitglieds liegt insbesondere bei einer ärztlich attestierten, dauerhaften Trainingsunfähigkeit vor. Ein Umzug des Mitglieds stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig keinen wichtigen Grund dar.
4.6 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den Betreiber liegt insbesondere vor bei
der unbefugten Weitergabe des Zutrittsarmbandes oder dem Verschaffen von Zutritt für Nichtmitglieder (§ 8),
dem wiederholten oder schwerwiegenden Verstoß gegen die Zwei-Personen-Regel (§ 9),
dem wiederholten oder schwerwiegenden Verstoß gegen die Hausordnung, insbesondere bei Belästigung, Bedrohung, Diskriminierung oder Gewalt gegenüber anderen Mitgliedern oder Mitarbeitenden,
dem Konsum, Besitz oder Handel mit Dopingmitteln oder Betäubungsmitteln im Studio,
Zahlungsverzug mit einem Betrag, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, nach erfolgloser Mahnung mit Kündigungsandrohung,
vorsätzlicher Beschädigung von Eigentum des Betreibers oder Dritter.
4.7 Die außerordentliche Kündigung berührt nicht den Anspruch des Betreibers auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.
4.6. Sollten Verträge durch Rabattaktionen vergünstigt verkauft werden, dann gilt dieser Rabatt für die ausgewählte Vertragslaufzeit. Nach Ablauf dieser Zeit und einer automatischen Verlängerung, gelten dann die Regelpreise.

5.1 Neben den Mitgliedschaften bietet der Betreiber Zehnerkarten an, die zu zehn einzelnen Trainingseinheiten berechtigen. Zehnerkarten begründen kein Dauerschuldverhältnis; einer Kündigung bedarf es nicht.
5.2 Der Preis ist bei Erwerb im Voraus vollständig zu entrichten. Eine Einheit gilt mit dem ersten Zutritt an einem Kalendertag als verbraucht.
5.3 Zehnerkarten sind ab dem Tag der Ausstellung 12 Monate gültig. Weist das Mitglied nach, dass es innerhalb dieses Zeitraums aus gesundheitlichen Gründen für mindestens einen Monat trainingsunfähig war (ärztliches Attest), verlängert sich die Gültigkeit um den nachgewiesenen Zeitraum.
5.4 Zehnerkarten sind personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar. Auch Inhaber einer Zehnerkarte erhalten ein persönliches Zutrittsarmband; für sie gelten diese AGB, insbesondere §§ 8 bis 12, sowie die Hausordnung entsprechend.
5.5 Eine Barauszahlung nicht genutzter Einheiten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes gilt.
§ 6 Beiträge, Zahlungsweise, Zahlungsverzug
6.1 Die Höhe des Mitgliedsbeitrages, einer etwaigen einmaligen Aufnahmegebühr, einer Service- oder Verwaltungspauschale sowie der Preis für Zehnerkarten ergeben sich aus dem Mitgliedsantrag bzw. der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus, jeweils zum ersten Werktag eines Kalendermonats, fällig und werden im SEPA-Basislastschriftverfahren von dem im Mitgliedsantrag angegebenen Konto eingezogen. Das Mitglied erteilt hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag vor Belastung verkürzt.
6.3 Das Mitglied hat für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Werden Lastschriften aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht eingelöst oder zurückgegeben, trägt das Mitglied die dem Betreiber hierdurch entstehenden Bankentgelte sowie einen pauschalierten Bearbeitungsaufwand in Höhe von 10,00 EUR je Rücklastschrift. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
6.4 Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Befindet sich das Mitglied mit mindestens einem vollen Monatsbeitrag in Verzug, kann der Betreiber nach vorheriger Mahnung die Zutrittsberechtigung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Beträge sperren. Die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge für den Sperrzeitraum bleibt bestehen.
6.5 Der Betreiber ist berechtigt, die Beiträge bei auf unbestimmte Zeit laufenden Verträgen anzupassen, soweit sich die Kosten für den Betrieb des Studios (insbesondere Personal-, Energie-, Miet-, Wartungs-, Reinigungs- oder Versicherungskosten) erhöhen. Die Anpassung darf lediglich die eingetretene Kostensteigerung ausgleichen; Kostensenkungen sind mindernd zu berücksichtigen. Der Betreiber teilt die Anpassung dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform unter Angabe des Grundes mit. Dem Mitglied steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu; auf dieses Recht wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Während einer vereinbarten Erstlaufzeit sind Beitragsanpassungen ausgeschlossen.
6.6 Das Mitglied kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mitglied nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.7 Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Studios. Eine Rückerstattung von Beiträgen bei Nichtnutzung erfolgt nicht, soweit sich aus § 7 oder § 21 nichts anderes ergibt.
§ 7 Ruhezeit (Beitragsfreistellung)
7.1 Ist das Mitglied aus gesundheitlichen Gründen für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Monat trainingsunfähig oder besteht eine Schwangerschaft, wird die Mitgliedschaft auf Antrag ruhend gestellt.
7.2 Der Antrag ist in Textform unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bzw. eines geeigneten Nachweises zu stellen. Die Ruhezeit beträgt mindestens einen und höchstens zwölf Monate.
7.3 Während der Ruhezeit entfällt die Beitragspflicht; die Zutrittsberechtigung ist gesperrt. Eine vereinbarte Erstlaufzeit verlängert sich um die Dauer der Ruhezeit.
7.4 Eine rückwirkende Ruhestellung für bereits abgelaufene Zeiträume ist auf einen Zeitraum von höchstens einem Monat vor Antragseingang begrenzt.
§ 8 Zutritt, NFC-Zutrittsarmband, 24/7-Betrieb
8.1 Das Studio ist grundsätzlich an sieben Tagen der Woche rund um die Uhr (24/7) geöffnet. Der Zutritt erfolgt ausschließlich über die elektronische Zutrittskontrolle (NFC-Türschloss) an der Eingangstür des Studios.
8.2 Jedes Mitglied erhält gegen Aushändigung ein personalisiertes NFC-Armband, mit dem das Türschloss betätigt wird. Das Armband ist ausschließlich zum höchstpersönlichen Gebrauch bestimmt und nicht übertragbar. Es bleibt Eigentum des Betreibers.
8.3 Das Mitglied hat das Studio bei jedem Betreten und Verlassen mit dem eigenen Armband zu identifizieren (Ein- und Auschecken). Dies dient auch dazu, im Notfall feststellen zu können, welche Personen sich im Gebäude befinden.

Es ist verboten das Armband an Dritte weiterzugeben, zu verleihen, zu verkaufen oder Dritten zugänglich zu machen,
Personen, die nicht über eine eigene gültige Zutrittsberechtigung verfügen, den Zutritt zum Studio zu ermöglichen – insbesondere durch Öffnen der Tür, durch gemeinsames Passieren mit einer Buchung („Tailgating") oder durch Offenhalten, Blockieren oder Verkeilen der Eingangstür,
Türen, Schlösser, Sensoren oder sonstige Bestandteile des Zutritts- und Sicherungssystems zu manipulieren, zu umgehen oder außer Funktion zu setzen,
Begleitpersonen, Kinder, Besucher oder Zuschauer mit in das Studio zu nehmen. Der Aufenthalt im Studio ist ausschließlich Mitgliedern mit gültiger Zutrittsberechtigung, Mitarbeitenden des Betreibers, von ihm beauftragten Dienstleistern sowie Personen gestattet, denen der Betreiber im Einzelfall ausdrücklich Zutritt gewährt hat (z. B. im Rahmen eines Probetrainings oder einer Studioführung in Begleitung von Personal).
8.5 Verstößt ein Mitglied gegen § 8.4, ist der Betreiber berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und ein Hausverbot auszusprechen. Darüber hinaus schuldet das Mitglied für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50,00 EUR. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt dem Betreiber unbenommen.
8.6 Das Mitglied haftet für sämtliche Schäden, die eine von ihm unbefugt eingelassene Person im Studio verursacht, sowie für Personenschäden dieser Person, soweit den Betreiber insoweit kein Verschulden trifft.
8.7 Verlust, Diebstahl oder eine Funktionsstörung des Armbandes sind dem Betreiber unverzüglich anzuzeigen (Telefon 09232 / 1819290 / WhatsApp 0151 / 50644118, E-Mail rezeption@kraftwerk-troestau.de), damit dieses gesperrt werden kann. Für eine missbräuchliche Nutzung des Armbandes bis zum Eingang der Verlustmeldung haftet das Mitglied, es sei denn, es hat den Verlust und die missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten. Für ein Ersatzarmband wird ein Kostenersatz in Höhe von 25,00 EUR erhoben; der Nachweis eines geringeren Aufwands bleibt dem Mitglied vorbehalten.
8.8 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist das Armband unaufgefordert zurückzugeben. Erfolgt keine Rückgabe, ist der Betreiber berechtigt, Wertersatz in Höhe von 25,00 EUR zu verlangen.
8.9 Der Betreiber ist berechtigt, den Zutritt aus betrieblichen, technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen vorübergehend einzuschränken, insbesondere zur Durchführung von Wartungs-, Reinigungs-, Reparatur- oder Umbaumaßnahmen, bei Kursbetrieb, bei Stromausfall oder technischen Störungen sowie aufgrund behördlicher Anordnungen. Ein Anspruch auf eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit rund um die Uhr besteht nicht. Kurzzeitige und unerhebliche Einschränkungen berechtigen nicht zur Minderung des Beitrages.
8.10 Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass in weiten Teilen der Öffnungszeit kein Personal des Betreibers im Studio anwesend ist („unbetreute Zeiten"). Ein Anspruch auf die Anwesenheit von Personal, auf Betreuung, Einweisung oder Trainingsbegleitung außerhalb der ausgehängten Servicezeiten besteht nicht. Die Servicezeiten, zu denen Personal vor Ort ist, werden im Studio ausgehängt und auf der Website bekannt gegeben; sie können vom Betreiber geändert werden.
8.11 Die bei der Nutzung des Zutrittssystems anfallenden Daten werden nach Maßgabe des § 17 verarbeitet.
§ 9 Zwei-Personen-Regel: Training nur in Anwesenheit einer zweiten Person
9.1 Aus Gründen der Sicherheit der Mitglieder ist die Nutzung des Studios ausschließlich dann gestattet, wenn sich mindestens eine weitere zutrittsberechtigte Person zeitgleich im Studio aufhält. Das Training allein im Studio ist untersagt. Diese Regel gilt uneingeschränkt in allen unbetreuten Zeiten; sie ist eine wesentliche Vertragspflicht des Mitglieds.
9.2 Stellt ein Mitglied fest, dass es sich allein im Studio befindet oder befinden würde, darf es das Training nicht aufnehmen. Ist das Training bereits begonnen worden und verlassen alle weiteren Personen das Studio, hat das Mitglied das Training umgehend zu beenden und das Studio zu verlassen. Alternativ darf es im Eingangsbereich warten, bis eine weitere zutrittsberechtigte Person eintrifft.
9.3 Vor dem Verlassen des Studios hat sich jedes Mitglied zu vergewissern, dass keine Person allein im Studio zurückbleibt. Ist dies der Fall, ist die verbleibende Person auf die Zwei-Personen-Regel hinzuweisen.
9.4 Die zweite anwesende Person ist nicht verpflichtet, das Training eines anderen Mitglieds zu beaufsichtigen, zu betreuen, Hilfestellung zu leisten oder als Trainingspartner zur Verfügung zu stehen. Die Zwei-Personen-Regel dient allein dem Zweck, dass in einem Notfall unverzüglich Hilfe herbeigerufen und der Notruf abgesetzt werden kann. Aus der Anwesenheit einer zweiten Person ergeben sich keine über die allgemeine Hilfeleistungspflicht nach § 323c StGB hinausgehenden Pflichten.
9.5 Im Studio sind an den gekennzeichneten Stellen Notrufeinrichtungen (Notruftaster bzw. Notruftelefon), Erste-Hilfe-Material sowie ein automatisierter externer Defibrillator (AED) vorhanden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich zu Beginn der Mitgliedschaft mit deren Standort vertraut zu machen. In Notfällen ist unverzüglich der Notruf 112 zu verständigen und anschließend der Betreiber zu informieren.
9.6 Dem Mitglied wird dringend empfohlen, während des Trainings ein einsatzbereites Mobiltelefon mitzuführen.
9.7 Beim Training mit freien Gewichten sind die vorhandenen Sicherheitsvorrichtungen (Ablagen, Sicherheitsablagen, Verschlussklemmen) zu verwenden. Maximalversuche und Übungen, bei denen die Gefahr besteht, unter einer Last eingeklemmt zu werden (z. B. Bankdrücken, Kniebeugen mit der Langhantel), dürfen nur unter Verwendung der Sicherheitsablagen bzw. mit einer sichernden Person durchgeführt werden.
9.8 Ein Verstoß gegen die Zwei-Personen-Regel stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar und berechtigt den Betreiber zur Abmahnung, zum Ausspruch eines Hausverbotes und – im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegendem Verstoß – zur außerordentlichen Kündigung. Kommt es infolge eines Verstoßes zu einem Schaden, kann dies im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als Mitverschulden des Mitglieds nach § 254 BGB zu berücksichtigen sein.
§ 10 Gesundheitszustand, Eigenverantwortung, Geräteeinweisung
10.1 Das Mitglied versichert mit Vertragsschluss, dass ihm keine gesundheitlichen Umstände bekannt sind, die einer sportlichen Betätigung im Studio entgegenstehen.
10.2 Dem Mitglied wird dringend empfohlen, vor Aufnahme des Trainings und danach in regelmäßigen Abständen den eigenen Gesundheitszustand ärztlich überprüfen zu lassen. Dies gilt insbesondere bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes, Epilepsie, Asthma, orthopädischen Beschwerden, nach Operationen oder Verletzungen, bei der Einnahme von Medikamenten sowie in der Schwangerschaft.
10.3 Der Betreiber schuldet im Rahmen der Fitness-Mitgliedschaft keine medizinische Beratung, Diagnostik oder Therapie. Physiotherapeutische, ergotherapeutische oder sonstige Heilmittelleistungen sind nicht Gegenstand der Mitgliedschaft und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
10.4 Das Training erfolgt eigenverantwortlich. Das Mitglied bestimmt Umfang und Intensität des Trainings selbst und hat seine Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen.
10.5 Trainingsgeräte dürfen erst nach erfolgter Einweisung durch Personal des Betreibers und nur bestimmungsgemäß entsprechend der Einweisung, der Gerätebeschriftung und der Bedienungsanweisung genutzt werden. Bestehen Zweifel an der richtigen Bedienung, ist die Nutzung zu unterlassen und eine Einweisung während der Servicezeiten einzuholen.
10.6 Erkennbare Mängel, Defekte oder Beschädigungen an Geräten oder Einrichtungen sind dem Betreiber unverzüglich zu melden. Als defekt gekennzeichnete Geräte dürfen nicht benutzt werden.
10.7 Der Zutritt und das Training sind untersagt unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln oder sonstigen berauschenden Mitteln sowie bei ansteckenden Erkrankungen oder ansteckenden Hauterkrankungen.
10.8 Der Konsum, der Besitz, die Weitergabe und der Handel mit Dopingmitteln oder verbotenen leistungssteigernden Substanzen sind im Studio strikt untersagt und führen zur fristlosen Kündigung, zum Hausverbot und gegebenenfalls zur Strafanzeige.
10.9 Mitglieder, bei denen Erkrankungen bestehen, die zu einer plötzlichen Bewusstlosigkeit oder einem Notfall führen können, werden gebeten, den Betreiber freiwillig hierüber zu informieren, damit im Ernstfall angemessen reagiert werden kann. Eine solche Angabe erfolgt ausschließlich freiwillig und wird nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO verarbeitet; sie kann jederzeit widerrufen werden.
§ 11 Hausordnung und Verhaltenspflichten
11.1 Die Hausordnung des Studios – abgedruckt in Anlage 1 zu diesen AGB und im Studio ausgehängt – ist Bestandteil des Vertrages. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die Hausordnung; im Widerspruchsfall gehen diese AGB vor.

Es ist ausschließlich saubere, sportgerechte Kleidung und ausschließlich saubere, nicht im Freien getragene Sportschuhe zu tragen. Straßenschuhe sind auf den Trainingsflächen nicht zulässig.
Auf Polstern und Sitzflächen ist ein Handtuch zu unterlegen. Geräte und Kontaktflächen sind nach Benutzung mit den bereitgestellten Mitteln zu reinigen und zu desinfizieren.
Hanteln, Gewichtsscheiben und sonstige Trainingsmittel sind nach Gebrauch an den vorgesehenen Platz zurückzuräumen. Das Fallenlassen oder Werfen von Gewichten ist untersagt.
Rauchen – einschließlich E-Zigaretten und vergleichbarer Produkte – ist im gesamten Gebäude verboten. Das Mitbringen und der Konsum von Alkohol sind untersagt.
Glasbehältnisse dürfen nicht auf die Trainingsflächen, in die Umkleiden oder in den Saunabereich mitgenommen werden.
Das Abspielen von Musik ist nur über Kopfhörer und in einer Lautstärke gestattet, die andere Personen nicht beeinträchtigt.
Tiere dürfen nicht mitgebracht werden; ausgenommen sind Assistenzhunde im Sinne des § 12e BGG.
Gewerbliche Tätigkeiten im Studio – insbesondere Personal Training durch nicht vom Betreiber beauftragte Trainer, Verkauf von Waren, Werbung sowie das Anwerben von Mitgliedern oder Kunden – sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Betreibers gestattet.
Ein rücksichtsvoller und respektvoller Umgang wird vorausgesetzt. Belästigungen, Bedrohungen, Diskriminierungen, sexuell übergriffiges Verhalten oder Gewalt führen zum sofortigen Hausverbot und zur fristlosen Kündigung.
Notausgänge, Fluchtwege und Feuerlöscheinrichtungen sind stets frei zu halten. Die Eingangstür darf nicht offen gehalten oder blockiert werden.
Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Die Räumlichkeiten sind sauber zu hinterlassen.
11.3 Bild- und Tonaufnahmen im Studio sind nur zulässig, soweit keine anderen Personen erkennbar aufgenommen werden oder diese zuvor ausdrücklich eingewilligt haben. In den Umkleidekabinen, Duschen, Toiletten und im gesamten Saunabereich ist die Verwendung von Kameras, Smartphones zur Bildaufnahme und sonstigen Aufnahmegeräten ausnahmslos untersagt. Verstöße führen zum sofortigen Hausverbot und können straf- und zivilrechtliche Folgen haben (§ 201a StGB).
11.4 Für Bild- und Tonaufnahmen des Betreibers zu Werbezwecken, auf denen Mitglieder erkennbar sind, wird stets eine gesonderte, jederzeit widerrufliche Einwilligung eingeholt. Die Mitgliedschaft ist hiervon nicht abhängig.
§ 12 Umkleiden, Schließfächer, Garderobe und Wertsachen
12.1 Dem Mitglied stehen Umkleiden und Schließfächer für die Dauer des jeweiligen Aufenthalts zur Verfügung. Die Nutzung begründet keinen Verwahrungsvertrag; eine Obhutspflicht des Betreibers für eingebrachte Sachen wird nicht übernommen.
12.2 Dem Mitglied wird empfohlen, Wertgegenstände und größere Geldbeträge nicht mit in das Studio zu bringen. Mitgebrachte Gegenstände sind ausschließlich in den verschlossenen Schließfächern aufzubewahren; Kleidung und Taschen dürfen nicht offen abgelegt werden.
12.3 Schließfächer sind nach Trainingsende zu räumen. Über Nacht oder länger belegte Schließfächer kann der Betreiber
öffnen und den Inhalt als Fundsache verwahren. Fundsachen werden drei Monate aufbewahrt und danach nach den gesetzlichen Vorschriften verwertet oder entsorgt.
12.4 Für abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände haftet der Betreiber nur nach Maßgabe des § 14.
§ 13 Parkplatz, Außenanlagen und Winterdienst
13.1 Die zum Studio gehörenden Parkflächen und Außenanlagen werden dem Mitglied unentgeltlich und ausschließlich zur Nutzung während des Studioaufenthalts zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf einen freien Stellplatz besteht nicht. Das Abstellen von Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr; ein Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag kommt nicht zustande.
13.2 Das Studio ist rund um die Uhr geöffnet. Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Räum- und Streudienste auf dem Parkplatz, den Zuwegen und den Außentreppen nur zu bestimmten Zeiten und nicht durchgehend erbracht werden können. Der Betreiber räumt und streut die Zugangswege und Parkflächen im Rahmen des Zumutbaren und der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, insbesondere werktags in den ortsüblichen Zeiten des Winterdienstes.
13.3 Außerhalb dieser Zeiten – insbesondere nachts, an Sonn- und Feiertagen sowie bei anhaltendem oder plötzlich einsetzendem Schneefall, bei Eisregen, Blitzeis oder vergleichbaren, kurzfristig eintretenden Witterungsänderungen – kann eine vollständige, durchgehende Räumung und Streuung des Parkplatzes und der Außenflächen nicht gewährleistet werden. Die Parkflächen sind daher zeitweise nur teilweise oder gar nicht geräumt.
13.4 Das Mitglied, das das Studio zu diesen Zeiten aufsucht, tut dies in Kenntnis dieses Umstandes und hat sein Verhalten den Witterungs- und Wegeverhältnissen anzupassen. Es hat insbesondere geeignetes, rutschfestes Schuhwerk zu tragen, die beleuchteten und geräumten Wege zu benutzen, besondere Vorsicht walten zu lassen und Bereiche zu meiden, die erkennbar nicht geräumt oder gestreut sind.
13.5 Eine Haftung des Betreibers für Schäden infolge von Glätte, Schnee oder Eis auf dem Parkplatz, den Zuwegen und den Außenanlagen besteht nur nach Maßgabe des § 14; insbesondere haftet der Betreiber nicht für Schäden, die trotz Einhaltung der ihm obliegenden und zumutbaren Räum- und Streupflichten eintreten. Die Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt nach § 14.1 unberührt.
13.6 Auf die eingeschränkte Räumung wird zusätzlich durch Hinweisschilder an den Zugängen und am Parkplatz hingewiesen.
13.7 Erkennbare Gefahrenstellen (z. B. großflächige Vereisung, defekte Außenbeleuchtung) sind dem Betreiber unverzüglich zu melden. Streugut steht im Eingangsbereich zur Selbsthilfe bereit.
§ 14 Haftung des Betreibers
14.1 Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
14.2 Für sonstige Schäden haftet der Betreiber bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
14.3 Eine weitergehende Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
14.4 Der Betreiber kommt seinen Verkehrssicherungspflichten nach; die Trainingsgeräte werden regelmäßig gewartet und geprüft. Für Schäden, die dadurch entstehen, dass das Mitglied Geräte entgegen der Einweisung, der Gerätebeschriftung oder trotz erkennbarer Mängel nutzt, gegen die Hausordnung, gegen § 10 oder gegen die Zwei-Personen-Regel nach § 9 verstößt oder seine körperliche Leistungsfähigkeit überschätzt, haftet der Betreiber nicht, soweit ihn insoweit kein eigenes Verschulden trifft.
14.5 Für das Verhalten anderer Mitglieder oder Dritter sowie für hierdurch verursachte Schäden haftet der Betreiber nicht.
14.6 Für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Sachen, insbesondere von Garderobe und Wertgegenständen, sowie für Schäden an oder durch auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeuge haftet der Betreiber nur nach Maßgabe der Ziffern 14.1 und 14.2. Ergänzend gilt § 13.
14.7 Die Haftungsregelungen dieses Paragraphen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche gleichermaßen.
§ 15 Haftung des Mitglieds
15.1 Das Mitglied haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden, die es schuldhaft an Geräten, Einrichtungsgegenständen, Gebäudeteilen oder sonstigem Eigentum des Betreibers, anderer Mitglieder oder Dritter verursacht.
15.2 Das Mitglied haftet ferner für Schäden, die durch Personen verursacht werden, denen es unter Verstoß gegen § 8 Zutritt zum Studio verschafft hat.
15.3 Dem Mitglied wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen.

16.1 Zum Schutz der Mitglieder – insbesondere während der unbetreuten Öffnungszeiten –, zur Wahrung des Hausrechts und zum Schutz des Eigentums setzt der Betreiber im Studio eine Videoüberwachungsanlage ein. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Betreiber (Kontaktdaten siehe § 1).

der Schutz von Leben, Körper und Gesundheit der Mitglieder, insbesondere das Erkennen von Notfällen und die Nachvollziehbarkeit von Unfallhergängen in Zeiten, in denen kein Personal anwesend ist,
die Ausübung des Hausrechts sowie die Durchsetzung der Zutritts- und Nutzungsregeln, insbesondere der Zutrittsberechtigung nach § 8 und der Zwei-Personen-Regel nach § 9,
die Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere von Diebstahl, Einbruch, Sachbeschädigung und Vandalismus,
die Sicherung von Beweismitteln zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
16.3 Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Wahrung der berechtigten Interessen des Betreibers und der Mitglieder an Sicherheit, Eigentumsschutz und Gefahrenabwehr), ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Mitgliedsvertrages, Zutrittskontrolle). Der Betreiber hat die erforderliche Interessenabwägung dokumentiert und eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durchgeführt. Die Verarbeitung stützt sich nicht auf eine Einwilligung; der Zutritt zum Studio ist nicht von der Erteilung einer Einwilligung abhängig.
16.4 Erfasst werden der Eingangs- und Empfangsbereich, die Trainingsflächen, die Flure und Treppenbereiche sowie die Außen- und Zugangsbereiche des Gebäudes einschließlich des Parkplatzes.
16.5 Ausdrücklich nicht videoüberwacht werden die Umkleidekabinen, die Duschen, die Toiletten sowie der gesamte Saunabereich einschließlich der zugehörigen Ruhe-, Vor- und Abkühlbereiche. In diesen Räumen sind keine Kameras installiert und es findet keinerlei Aufzeichnung statt.
16.6 Eine Tonaufzeichnung findet nicht statt. Die Kameras sind nicht auf einzelne Arbeitsplätze gerichtet und dienen nicht der Verhaltens- oder Leistungskontrolle von Beschäftigten.
16.7 Auf die Videoüberwachung wird an allen Zugängen und in den überwachten Bereichen durch deutlich sichtbare Hinweisschilder gemäß Art. 12, 13 DSGVO hingewiesen. Die vollständigen Informationen nach Art. 13 DSGVO sind an der Rezeption sowie auf der Website des Studios abrufbar.
16.8 Eine dauerhafte Live-Beobachtung der Bilder findet nicht statt. Ein Zugriff auf die Aufzeichnungen erfolgt ausschließlich anlassbezogen, das heißt bei einem konkreten Vorfall oder Verdachtsfall.
16.9 Die Aufzeichnungen werden automatisiert spätestens 14 Tage nach ihrer Entstehung gelöscht. Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls (z. B. Unfall, Straftat, Schadensfall) oder zur Rechtsverfolgung erforderlich ist. Die betreffenden Sequenzen werden gesondert gesichert und gelöscht, sobald der Zweck entfallen ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
16.10 Zugriffsberechtigt sind ausschließlich die Inhaber des Betreibers sowie namentlich benannte, zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen. Der Zugriff wird protokolliert. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur an Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden, Gerichte, Versicherungen oder Rechtsbeistände, soweit dies zur Rechtsverfolgung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Mit Dienstleistern, die im Rahmen der Wartung Zugriff erhalten können, werden Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Eine Übermittlung in Drittländer außerhalb der EU/des EWR findet nicht statt.
16.11 Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen (Art. 21 DSGVO). Anträge sind an rezeption@kraftwerk-troestau.de zu richten. Wegen der kurzen Speicherdauer wird gebeten, Auskunftsverlangen zu konkreten Aufnahmen innerhalb von 72 Stunden nach dem betreffenden Zeitpunkt zu stellen.
16.12 Es besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, für den Betreiber zuständig ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach.
16.13 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass es beim Betreten der in Ziffer 16.4 genannten Bereiche von der Videoüberwachung erfasst wird.
§ 17 Datenschutz im Übrigen
17.1 Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Betreiber (Kontaktdaten siehe § 1).
17.2 Verarbeitet werden insbesondere: Stammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Vertrags- und Tarifdaten, Zahlungs- und Bankdaten, die Kennung des Zutrittsarmbandes, Zutrittsprotokolle (Zeitpunkt des Betretens und Verlassens), Trainings- und Betreuungsdaten sowie – ausschließlich auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO – freiwillig mitgeteilte Gesundheitsangaben.
17.3 Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung), Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtungen, insbesondere handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen, insbesondere Sicherheit, Zutrittskontrolle, Missbrauchsprävention und Rechtsverfolgung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, soweit eine Einwilligung erteilt wurde.
17.4 Die Protokolldaten des Zutrittssystems dienen der Kontrolle der Zutrittsberechtigung, der Nachvollziehbarkeit im Notfall (Feststellung, welche Personen sich im Gebäude befinden), dem Nachweis der Einhaltung der Zwei-Personen-Regel sowie der Aufklärung von Vorfällen. Sie werden nach 30 Tagen gelöscht, sofern nicht ein konkreter Anlass eine längere Speicherung erfordert. Eine Auswertung zur Erstellung von Bewegungs- oder Nutzungsprofilen zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt.
17.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen (insbesondere §§ 147 AO, 257 HGB – bis zu zehn Jahre).
17.6 Empfänger der Daten können sein: Anbieter der Studioverwaltungs- und Zutrittssoftware, IT-Dienstleister, Zahlungsdienstleister und Kreditinstitute, Steuerberatung sowie im Einzelfall Rechtsanwälte, Inkassodienstleister oder Behörden. Auftragsverarbeiter werden nach Art. 28 DSGVO vertraglich verpflichtet.
17.7 Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
17.8 Werbliche Ansprache per E-Mail, Telefon oder Messenger erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bzw. auf Grundlage einer Einwilligung. Das Mitglied kann der Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen (rezeption@kraftwerk-troestau.de), ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
17.9 Es gelten ergänzend die Betroffenenrechte und das Beschwerderecht nach § 16.11 und § 16.12 sowie die ausführliche Datenschutzinformation des Betreibers, die im Studio aushängt und auf der Website abrufbar ist.
§ 18 Hausrecht, Hausverbot
18.1 Das Hausrecht wird durch den Betreiber und die von ihm beauftragten Personen ausgeübt.
18.2 Bei Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung (Anlage 1) oder gesetzliche Vorschriften kann der Betreiber – abgestuft nach Schwere des Verstoßes – eine Ermahnung, eine Abmahnung, ein befristetes oder ein unbefristetes Hausverbot aussprechen und die Zutrittsberechtigung sperren.
18.3 Bei einem vom Mitglied schuldhaft veranlassten Hausverbot bleibt die Beitragspflicht bis zum Ende des Vertragsverhältnisses bestehen.
§ 19 Sauna- und Wellnessbereich
19.1 Für die Nutzung des Saunabereichs gelten ergänzend die Regelungen der Hausordnung (Anlage 1, Ziffern 11 bis 14) sowie die dort ausgehängte Saunaordnung.
19.2 Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, niedrigem Blutdruck, Kreislaufproblemen, Schwangere sowie Personen unter Medikamenteneinnahme sollten vor der Nutzung ärztlichen Rat einholen.
19.3 Die Zwei-Personen-Regel nach § 9 gilt auch für die Nutzung des Saunabereichs. Der Aufenthalt in der Sauna ist zeitlich zu begrenzen; bei Unwohlsein ist die Sauna umgehend zu verlassen.
19.4 Vor der Nutzung ist zu duschen; in der Saunakabine ist ein ausreichend großes Handtuch als Unterlage für den gesamten Körper zu verwenden. Das Aufgießen ist nur mit den bereitgestellten Mitteln und nur, soweit ausdrücklich gestattet, zulässig. Das Trocknen von Kleidung oder Handtüchern in der Sauna ist nicht gestattet. Der Konsum von Alkohol vor und während der Saunanutzung ist untersagt.

19.6 Im gesamten Saunabereich findet keine Videoüberwachung statt (§ 16.5). Die Verwendung von Aufnahmegeräten jeder Art ist dort ausnahmslos untersagt (§ 11.3).
19.7 Die Sauna wird nicht dauerhaft betrieben, sondern ausschließlich zu den auf unserer Homepage veröffentlichten Zeiten. Ein Anspruch auf dauerhafte Nutzung des Saunabereichs besteht nicht.
19.8. Die Nutzung des Saunabereichs ist nicht automatisch Bestandteil des Vertrags im Fitnessstudio. Sie ist als Add-On buchbar und wird mit monatlichen Mehrkosten von fünf Euro pro Monat berechnet.    
19.9 Die Sauna ist ein Ort der Ruhe und des gegenseitigen Respekts. Das beutet, dass in der Sauna auf ruhiges Verhalten geachtet werden muss, um andere Gäste nicht zu stören. Weiterhin ist jede Art der sexuellen Übergrifflichkeit zu unterlassen. Sollte eine solche bei Betreiber gemeldet werden, kann dieser ein sofortiges Hausverbot verhängen und wird seine straf- und zivilrechtlichen  Möglichkeiten voll ausschöpfen.
§ 20 Widerrufsrecht bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
20.1 Wurde der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. über die Website, per E-Mail oder Telefon) oder außerhalb der Geschäftsräume des Betreibers geschlossen, steht dem Mitglied als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
20.2 Bei einem Vertragsschluss in den Geschäftsräumen des Studios besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Physio-proViva Brunner & Reihl eGbR, KRAFTWERK Tröstau, Fichtelgebirgsstraße 10, 95709 Tröstau, Telefon 0151 / 50644118, E-Mail rezeption@kraftwerk-troestau.de – mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 21 Schließzeiten, Änderungen des Leistungsangebots
21.1 Der Betreiber ist berechtigt, das Studio an gesetzlichen Feiertagen sowie für Wartungs-, Reinigungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten ganz oder teilweise zu schließen. Solche Schließzeiten werden rechtzeitig durch Aushang und, soweit möglich, per E-Mail angekündigt. Schließzeiten von insgesamt bis zu zehn Tagen pro Kalenderjahr berechtigen nicht zur Minderung des Beitrages.
21.2 Muss das Studio aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung länger geschlossen werden, richten sich die Rechte des Mitglieds nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Betreiber wird dem Mitglied in diesem Fall wahlweise eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um den Schließungszeitraum oder die Erstattung der auf den Schließungszeitraum entfallenden Beiträge anbieten.
21.3 Der Betreiber ist berechtigt, das Geräte- und Kursangebot, die Raumaufteilung sowie die Servicezeiten zu ändern, soweit dies den Charakter der geschuldeten Leistung nicht wesentlich verändert und für das Mitglied unter Berücksichtigung der Interessen des Betreibers zumutbar ist.
§ 22 Änderungen dieser AGB und der Hausordnung
22.1 Der Betreiber ist berechtigt, diese AGB und die Hausordnung zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche Vorgaben, an eine geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung, an technische Entwicklungen oder an geänderte betriebliche Abläufe erforderlich ist und das Mitglied hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
22.2 Änderungen werden dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge sowie auf das Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
22.3 Widerspricht das Mitglied fristgerecht, gelten die bisherigen Bedingungen fort. In diesem Fall ist der Betreiber berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderung ordentlich zu kündigen.
§ 23 Schlussbestimmungen
23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
23.2 Ist das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Betreibers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
23.3 Der Betreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).
23.4 Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
23.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
23.6 Diese AGB gelten in der Fassung vom 06.08.2026. Anlage 1 (Hausordnung) und Anlage 2 (Muster-Widerrufsformular) sind Bestandteil dieser AGB.


 
Anlage 1: Hausordnung – KRAFTWERK Fitness

Die nachstehende Hausordnung ist Bestandteil des Mitgliedsvertrages (§ 1.4, § 11.1 AGB). Sie hängt zusätzlich im Studio aus.
Training

Bitte wärme dich vor dem Training auf.
Gewichte kontrolliert bewegen – unnötiges Fallenlassen vermeiden.
Geräte nach Benutzung vollständig entladen.
Kurzhanteln und Equipment nach Gebrauch an ihren Platz zurückräumen.
Geräte während der Satzpausen nicht unnötig blockieren.
Hygiene
Auf allen Polstern ist ein Handtuch zu benutzen.
Geräte nach der Nutzung desinfizieren.
Es sind ausschließlich saubere Hallenschuhe zu tragen.
Stark verschmutzte Kleidung oder Schuhe sind nicht erlaubt.
Sauna
Vor jedem Saunagang ist gründlich zu duschen.
In der Sauna ist stets ein ausreichend großes Handtuch unter den gesamten Körper zu legen.
Die Sauna ist ein Ruhebereich – bitte verhalte dich entsprechend rücksichtsvoll.
Das Trocknen von Kleidung oder Handtüchern in der Sauna ist nicht gestattet.
     Jede Form der sexuellen Übergrifflichkeit führt zum Hausverbot und wird rechtlich geahndet.
Umkleiden & Duschen
Die Spinde dürfen nur während des Studioaufenthalts genutzt werden und sind beim Verlassen zu leeren.
Für in den Spinden aufbewahrte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen; es gilt § 14 AGB.
Das Rasieren in den Duschen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
Sicherheit
Schäden oder Defekte bitte umgehend melden.
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
Training unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist verboten.
Verhalten
Begegne anderen Mitgliedern und Mitarbeitern respektvoll.
Beleidigungen, Diskriminierung oder Belästigungen werden nicht toleriert.

Telefonate bitte kurz halten und Rücksicht auf andere nehmen.
24/7-Zutritt
Der Zutritt erfolgt ausschließlich mit der eigenen Zutrittsberechtigung.
Das Weitergeben des Transponders oder das Mitnehmen nicht angemeldeter Personen ist untersagt.
Notausgänge dürfen ausschließlich im Notfall benutzt werden.
Das Studio wird zu Sicherheitszwecken videoüberwacht – ausgenommen sind Umkleiden, Duschen, Toiletten und der Saunabereich (§ 16 AGB).
Foto & Social Media
Fotos und Videos sind erlaubt, sofern keine anderen Personen ohne deren Einwilligung aufgenommen werden. In Umkleiden, Duschen, Toiletten und im Saunabereich sind Aufnahmegeräte jeder Art ausnahmslos untersagt.
Getränke & Bistro
Getränke sind nur in verschließbaren Flaschen erlaubt; Glasbehältnisse sind auf den Trainingsflächen, in den Umkleiden und im Saunabereich nicht gestattet.
Speisen bitte ausschließlich im Bistro- oder Loungebereich verzehren.
Allgemeines
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung behalten wir uns ein Hausverbot sowie die außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft vor.
Ergänzende Sicherheitsregeln
Trainiert wird ausschließlich in Anwesenheit mindestens einer weiteren zutrittsberechtigten Person (Zwei-Personen-Regel, § 9 AGB). Wer allein im Studio ist, darf das Training nicht aufnehmen bzw. muss es beenden.
Der Parkplatz kann im Winter nicht durchgehend geräumt und gestreut werden – insbesondere nachts, an Sonn- und Feiertagen sowie bei plötzlichem Witterungsumschwung. Bitte passt Schuhwerk und Tempo den Verhältnissen an und nutzt die geräumten Wege (§ 13 AGB).
Unser Motto: Trainiere mit Respekt, halte Ordnung und hinterlasse das Studio so, wie du es selbst vorfinden möchtest.


 


(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Physio-proViva Brunner & Reihl eGbR, KRAFTWERK Tröstau, Fichtelgebirgsstraße 10, 95709 Tröstau, E-Mail: rezeption@kraftwerk-troestau.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bezeichnung der Mitgliedschaft / des Tarifs: ______________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _____________
Datum: ___________________________________________________________________________



 


Ich habe die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung (Anlage 1) des KRAFTWERK Tröstau erhalten, gelesen und verstanden. Ich wurde insbesondere hingewiesen auf den 24/7-Betrieb und die unbetreuten Zeiten, auf das Verbot, Nichtmitgliedern Zutritt zu verschaffen, auf die Pflicht, ausschließlich in Anwesenheit mindestens einer weiteren zutrittsberechtigten Person zu trainieren (Zwei-Personen-Regel), auf die nur eingeschränkt mögliche Räumung des Parkplatzes im Winter sowie auf die Videoüberwachung des Studios mit Ausnahme der Umkleiden, Duschen, Toiletten und des Saunabereichs.