Terms and Conditions
für die
Mitgliedschaft und die Nutzung des Fitness- und Gesundheitsstudios
§ 1 Geltungsbereich,
Vertragspartner und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB")
gelten für alle Verträge über eine Mitgliedschaft sowie über die Nutzung der
Räumlichkeiten, Geräte, Trainingsflächen und sonstigen Einrichtungen des
Fitness- und Gesundheitsstudios KRAFTWERK Tröstau, Fichtelgebirgsstraße 10,
95709 Tröstau (nachfolgend „Studio").
1.2 Betreiber des Studios und Vertragspartner des Mitglieds ist die
Physio-proViva Brunner & Reihl eGbR, Wunsiedler Straße 24, 95195 Röslau,
vertreten durch die Gesellschafter Julius Brunner und Thomas Reihl (nachfolgend
„Betreiber").
1.3 Kontakt: Telefon 09232/1819290 /WhatsApp 0151 / 50644118, E-Mail
rezeption@kraftwerk-troestau.de.
1.4 Vertragsgrundlagen sind – in dieser Rangfolge – der vom Mitglied
unterzeichnete Mitgliedsantrag einschließlich der dort genannten Tarif- und
Preisangaben, diese AGB sowie die Hausordnung des Studios. Die Hausordnung ist
diesen AGB als Anlage 1 beigefügt, hängt im Studio aus und ist Bestandteil des
Vertrages.
1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des
Mitglieds werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber hat
ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
1.6 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den
Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch
ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2 Zustandekommen des
Vertrages
2.1 Die Darstellung der Tarife und Leistungen des Studios stellt kein
bindendes Angebot dar. Das Mitglied gibt mit der Unterzeichnung bzw. Absendung
des Mitgliedsantrages ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines
Mitgliedsvertrages ab.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Betreiber den Antrag annimmt.
Die Annahme erfolgt durch Gegenzeichnung des Antrages, durch Bestätigung in
Textform, durch Bestätigung der AGB beim Kauf eines Produktes in unserem
Onlineshop bei Virtuagym, durch Aushändigung des Zutrittsarmbandes oder durch
Freischaltung der Zutrittsberechtigung.
2.3 Ein Anspruch auf Abschluss eines Mitgliedsvertrages besteht nicht.
Der Betreiber ist berechtigt, einen Antrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
2.4 Das Mitglied hat die im Antrag verlangten Angaben vollständig und
wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen von Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Telefonnummer oder Bankverbindung sind dem Betreiber unverzüglich in Textform
mitzuteilen. Kosten, die durch die Nichtmitteilung entstehen, trägt das
Mitglied, soweit es diese zu vertreten hat.
2.5 Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird vom Betreiber
gespeichert.
2.6. Die Eröffnung des Fitnessstudios ist für Dezember 2026 angestrebt. Dieser Termin kann sich aber auch nach hinten verschieben und ist nicht bindend. Sollte es zu einer Verschiebung der Eröffnung kommen, werden die ersten Abbuchungen auch erst ab der Eröffnung fällig.
§ 3 Mindestalter,
minderjährige Mitglieder
3.1 Volljährige Personen können die Mitgliedschaft eigenständig
abschließen.
3.2 Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können Mitglied werden,
wenn ein gesetzlicher Vertreter dem Vertragsschluss schriftlich zustimmen und
den Mitgliedsantrag mitunterzeichnen.
3.3 Mit der Mitunterzeichnung bestätigen die gesetzlichen Vertreter, dass
sie über den durchgehenden 24/7-Betrieb, über die Tatsache, dass in weiten
Teilen der Öffnungszeit kein Personal des Betreibers anwesend ist, über die
Videoüberwachung nach § 16 sowie über die Zwei-Personen-Regel nach § 9
informiert wurden und mit der eigenverantwortlichen Nutzung durch den
Jugendlichen einverstanden sind. Sie haften für die Beitragsverpflichtungen als
Gesamtschuldner.
3.4 Personen ab dem 14. Lebensjahr können eine Mitgliedschaft abschließen wenn ein Erziehungsberechtigter unterschreibt und während des Trainings auch vor Ort ist. Ab dem 16. Lebensjahr darf die Person dann auch selbstständig ohne einen Erziehungsberechtigten trainieren. Es gelten die Jugendtarife.
3.5 Der Betreiber ist berechtigt, jederzeit einen amtlichen
Altersnachweis zu verlangen.
§ 4 Vertragsmodelle,
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
4.1 Der Betreiber bietet Mitgliedschaften mit einer Erstlaufzeit von 24
Monaten, 12 Monaten, 6 Monaten oder 1 Monat an. Welches Vertragsmodell gewählt
wurde, ergibt sich aus dem Mitgliedsantrag. Die Erstlaufzeit beginnt mit dem im
Mitgliedsantrag vereinbarten Vertragsbeginn.
4.2 Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der
jeweiligen Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Er
kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die
Abrechnung erfolgt weiterhin monatlich; das Vertragsverhältnis endet zum Ablauf
des Monats, der auf den Zugang der Kündigung folgt.
4.3 Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief, E-Mail an
rezeption@kraftwerk-troestau.de). Eine strengere Form wird nicht verlangt.
Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung beim Betreiber. Dem Mitglied
wird empfohlen, sich den Zugang bestätigen zu lassen.
4.4 Wurde der Vertrag über eine Website oder eine andere elektronische
Plattform des Betreibers geschlossen, kann das Mitglied den Vertrag zusätzlich
über die dort bereitgestellte Kündigungsschaltfläche („Verträge hier
kündigen", § 312k BGB) kündigen.
4.5 Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten
des Mitglieds liegt insbesondere bei einer ärztlich attestierten, dauerhaften
Trainingsunfähigkeit vor. Ein Umzug des Mitglieds stellt nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig keinen wichtigen Grund dar.
4.6 Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch den
Betreiber liegt insbesondere vor bei
der unbefugten Weitergabe des
Zutrittsarmbandes oder dem Verschaffen von Zutritt für Nichtmitglieder (§ 8),
dem wiederholten oder schwerwiegenden
Verstoß gegen die Zwei-Personen-Regel (§ 9),
dem wiederholten oder schwerwiegenden
Verstoß gegen die Hausordnung, insbesondere bei Belästigung, Bedrohung,
Diskriminierung oder Gewalt gegenüber anderen Mitgliedern oder Mitarbeitenden,
dem Konsum, Besitz oder Handel mit
Dopingmitteln oder Betäubungsmitteln im Studio,
Zahlungsverzug mit einem Betrag, der
zwei Monatsbeiträgen entspricht, nach erfolgloser Mahnung mit
Kündigungsandrohung,
vorsätzlicher Beschädigung von
Eigentum des Betreibers oder Dritter.
4.7 Die außerordentliche Kündigung berührt nicht den Anspruch des
Betreibers auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens.
4.6. Sollten Verträge durch Rabattaktionen vergünstigt verkauft werden, dann gilt dieser Rabatt für die ausgewählte Vertragslaufzeit. Nach Ablauf dieser Zeit und einer automatischen Verlängerung, gelten dann die Regelpreise.
5.1 Neben den Mitgliedschaften bietet der Betreiber Zehnerkarten an, die
zu zehn einzelnen Trainingseinheiten berechtigen. Zehnerkarten begründen kein
Dauerschuldverhältnis; einer Kündigung bedarf es nicht.
5.2 Der Preis ist bei Erwerb im Voraus vollständig zu entrichten. Eine
Einheit gilt mit dem ersten Zutritt an einem Kalendertag als verbraucht.
5.3 Zehnerkarten sind ab dem Tag der Ausstellung 12 Monate gültig. Weist
das Mitglied nach, dass es innerhalb dieses Zeitraums aus gesundheitlichen
Gründen für mindestens einen Monat trainingsunfähig war (ärztliches Attest),
verlängert sich die Gültigkeit um den nachgewiesenen Zeitraum.
5.4 Zehnerkarten sind personengebunden und nicht auf andere Personen
übertragbar. Auch Inhaber einer Zehnerkarte erhalten ein persönliches
Zutrittsarmband; für sie gelten diese AGB, insbesondere §§ 8 bis 12, sowie die
Hausordnung entsprechend.
5.5 Eine Barauszahlung nicht genutzter Einheiten ist ausgeschlossen,
soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes gilt.
§ 6 Beiträge,
Zahlungsweise, Zahlungsverzug
6.1 Die Höhe des Mitgliedsbeitrages, einer etwaigen einmaligen
Aufnahmegebühr, einer Service- oder Verwaltungspauschale sowie der Preis für
Zehnerkarten ergeben sich aus dem Mitgliedsantrag bzw. der jeweils gültigen
Preisliste. Alle Preise verstehen sich als Endpreise einschließlich der jeweils
gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus, jeweils zum ersten
Werktag eines Kalendermonats, fällig und werden im
SEPA-Basislastschriftverfahren von dem im Mitgliedsantrag angegebenen Konto
eingezogen. Das Mitglied erteilt hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Frist
für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag vor Belastung
verkürzt.
6.3 Das Mitglied hat für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Werden Lastschriften aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht
eingelöst oder zurückgegeben, trägt das Mitglied die dem Betreiber hierdurch
entstehenden Bankentgelte sowie einen pauschalierten Bearbeitungsaufwand in
Höhe von 10,00 EUR je Rücklastschrift. Dem Mitglied bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger ist als die Pauschale.
6.4 Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe zu verlangen. Befindet sich das Mitglied mit mindestens einem
vollen Monatsbeitrag in Verzug, kann der Betreiber nach vorheriger Mahnung die
Zutrittsberechtigung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Beträge
sperren. Die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge für den Sperrzeitraum
bleibt bestehen.
6.5 Der Betreiber ist berechtigt, die Beiträge bei auf unbestimmte Zeit
laufenden Verträgen anzupassen, soweit sich die Kosten für den Betrieb des
Studios (insbesondere Personal-, Energie-, Miet-, Wartungs-, Reinigungs- oder
Versicherungskosten) erhöhen. Die Anpassung darf lediglich die eingetretene
Kostensteigerung ausgleichen; Kostensenkungen sind mindernd zu berücksichtigen.
Der Betreiber teilt die Anpassung dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor
ihrem Wirksamwerden in Textform unter Angabe des Grundes mit. Dem Mitglied
steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens
der Anpassung zu; auf dieses Recht wird in der Mitteilung ausdrücklich
hingewiesen. Während einer vereinbarten Erstlaufzeit sind Beitragsanpassungen
ausgeschlossen.
6.6 Das Mitglied kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem
Mitglied nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.7 Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung
des Studios. Eine Rückerstattung von Beiträgen bei Nichtnutzung erfolgt nicht,
soweit sich aus § 7 oder § 21 nichts anderes ergibt.
§ 7 Ruhezeit
(Beitragsfreistellung)
7.1 Ist das Mitglied aus gesundheitlichen Gründen für einen
zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Monat trainingsunfähig oder
besteht eine Schwangerschaft, wird die Mitgliedschaft auf Antrag ruhend
gestellt.
7.2 Der Antrag ist in Textform unter Vorlage eines ärztlichen Attestes
bzw. eines geeigneten Nachweises zu stellen. Die Ruhezeit beträgt mindestens
einen und höchstens zwölf Monate.
7.3 Während der Ruhezeit entfällt die Beitragspflicht; die
Zutrittsberechtigung ist gesperrt. Eine vereinbarte Erstlaufzeit verlängert
sich um die Dauer der Ruhezeit.
7.4 Eine rückwirkende Ruhestellung für bereits abgelaufene Zeiträume ist
auf einen Zeitraum von höchstens einem Monat vor Antragseingang begrenzt.
§ 8 Zutritt,
NFC-Zutrittsarmband, 24/7-Betrieb
8.1 Das Studio ist grundsätzlich an sieben Tagen der Woche rund um die
Uhr (24/7) geöffnet. Der Zutritt erfolgt ausschließlich über die elektronische
Zutrittskontrolle (NFC-Türschloss) an der Eingangstür des Studios.
8.2 Jedes Mitglied erhält gegen Aushändigung ein personalisiertes
NFC-Armband, mit dem das Türschloss betätigt wird. Das Armband ist
ausschließlich zum höchstpersönlichen Gebrauch bestimmt und nicht übertragbar.
Es bleibt Eigentum des Betreibers.
8.3 Das Mitglied hat das Studio bei jedem Betreten und Verlassen mit dem
eigenen Armband zu identifizieren (Ein- und Auschecken). Dies dient auch dazu,
im Notfall feststellen zu können, welche Personen sich im Gebäude befinden.
Es ist verboten das Armband an Dritte weiterzugeben,
zu verleihen, zu verkaufen oder Dritten zugänglich zu machen,
Personen, die nicht über eine eigene
gültige Zutrittsberechtigung verfügen, den Zutritt zum Studio zu ermöglichen –
insbesondere durch Öffnen der Tür, durch gemeinsames Passieren mit einer
Buchung („Tailgating") oder durch Offenhalten, Blockieren oder Verkeilen
der Eingangstür,
Türen, Schlösser, Sensoren oder
sonstige Bestandteile des Zutritts- und Sicherungssystems zu manipulieren, zu
umgehen oder außer Funktion zu setzen,
Begleitpersonen, Kinder, Besucher
oder Zuschauer mit in das Studio zu nehmen. Der Aufenthalt im Studio ist
ausschließlich Mitgliedern mit gültiger Zutrittsberechtigung, Mitarbeitenden
des Betreibers, von ihm beauftragten Dienstleistern sowie Personen gestattet,
denen der Betreiber im Einzelfall ausdrücklich Zutritt gewährt hat (z. B. im
Rahmen eines Probetrainings oder einer Studioführung in Begleitung von
Personal).
8.5 Verstößt ein Mitglied gegen § 8.4, ist der Betreiber berechtigt, das
Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und ein Hausverbot
auszusprechen. Darüber hinaus schuldet das Mitglied für jeden Fall des
schuldhaften Verstoßes einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50,00
EUR. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt
nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt dem Betreiber unbenommen.
8.6 Das Mitglied haftet für sämtliche Schäden, die eine von ihm unbefugt
eingelassene Person im Studio verursacht, sowie für Personenschäden dieser
Person, soweit den Betreiber insoweit kein Verschulden trifft.
8.7 Verlust, Diebstahl oder eine Funktionsstörung des Armbandes sind dem
Betreiber unverzüglich anzuzeigen (Telefon 09232 / 1819290 / WhatsApp 0151 /
50644118, E-Mail rezeption@kraftwerk-troestau.de), damit dieses gesperrt werden
kann. Für eine missbräuchliche Nutzung des Armbandes bis zum Eingang der
Verlustmeldung haftet das Mitglied, es sei denn, es hat den Verlust und die
missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten. Für ein Ersatzarmband wird ein
Kostenersatz in Höhe von 25,00 EUR erhoben; der Nachweis eines geringeren
Aufwands bleibt dem Mitglied vorbehalten.
8.8 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist das Armband
unaufgefordert zurückzugeben. Erfolgt keine Rückgabe, ist der Betreiber
berechtigt, Wertersatz in Höhe von 25,00 EUR zu verlangen.
8.9 Der Betreiber ist berechtigt, den Zutritt aus betrieblichen,
technischen oder sicherheitsrelevanten Gründen vorübergehend einzuschränken,
insbesondere zur Durchführung von Wartungs-, Reinigungs-, Reparatur- oder
Umbaumaßnahmen, bei Kursbetrieb, bei Stromausfall oder technischen Störungen
sowie aufgrund behördlicher Anordnungen. Ein Anspruch auf eine
unterbrechungsfreie Verfügbarkeit rund um die Uhr besteht nicht. Kurzzeitige
und unerhebliche Einschränkungen berechtigen nicht zur Minderung des Beitrages.
8.10 Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass in weiten Teilen
der Öffnungszeit kein Personal des Betreibers im Studio anwesend ist
(„unbetreute Zeiten"). Ein Anspruch auf die Anwesenheit von Personal, auf
Betreuung, Einweisung oder Trainingsbegleitung außerhalb der ausgehängten
Servicezeiten besteht nicht. Die Servicezeiten, zu denen Personal vor Ort ist,
werden im Studio ausgehängt und auf der Website bekannt gegeben; sie können vom
Betreiber geändert werden.
8.11 Die bei der Nutzung des Zutrittssystems anfallenden Daten werden
nach Maßgabe des § 17 verarbeitet.
§ 9
Zwei-Personen-Regel: Training nur in Anwesenheit einer zweiten Person
9.1 Aus Gründen der Sicherheit der Mitglieder ist die Nutzung des Studios
ausschließlich dann gestattet, wenn sich mindestens eine weitere
zutrittsberechtigte Person zeitgleich im Studio aufhält. Das Training allein im
Studio ist untersagt. Diese Regel gilt uneingeschränkt in allen unbetreuten
Zeiten; sie ist eine wesentliche Vertragspflicht des Mitglieds.
9.2 Stellt ein Mitglied fest, dass es sich allein im Studio befindet oder
befinden würde, darf es das Training nicht aufnehmen. Ist das Training bereits
begonnen worden und verlassen alle weiteren Personen das Studio, hat das
Mitglied das Training umgehend zu beenden und das Studio zu verlassen.
Alternativ darf es im Eingangsbereich warten, bis eine weitere
zutrittsberechtigte Person eintrifft.
9.3 Vor dem Verlassen des Studios hat sich jedes Mitglied zu
vergewissern, dass keine Person allein im Studio zurückbleibt. Ist dies der
Fall, ist die verbleibende Person auf die Zwei-Personen-Regel hinzuweisen.
9.4 Die zweite anwesende Person ist nicht verpflichtet, das Training
eines anderen Mitglieds zu beaufsichtigen, zu betreuen, Hilfestellung zu
leisten oder als Trainingspartner zur Verfügung zu stehen. Die
Zwei-Personen-Regel dient allein dem Zweck, dass in einem Notfall unverzüglich
Hilfe herbeigerufen und der Notruf abgesetzt werden kann. Aus der Anwesenheit
einer zweiten Person ergeben sich keine über die allgemeine
Hilfeleistungspflicht nach § 323c StGB hinausgehenden Pflichten.
9.5 Im Studio sind an den gekennzeichneten Stellen Notrufeinrichtungen
(Notruftaster bzw. Notruftelefon), Erste-Hilfe-Material sowie ein
automatisierter externer Defibrillator (AED) vorhanden. Jedes Mitglied ist
verpflichtet, sich zu Beginn der Mitgliedschaft mit deren Standort vertraut zu
machen. In Notfällen ist unverzüglich der Notruf 112 zu verständigen und
anschließend der Betreiber zu informieren.
9.6 Dem Mitglied wird dringend empfohlen, während des Trainings ein
einsatzbereites Mobiltelefon mitzuführen.
9.7 Beim Training mit freien Gewichten sind die vorhandenen
Sicherheitsvorrichtungen (Ablagen, Sicherheitsablagen, Verschlussklemmen) zu
verwenden. Maximalversuche und Übungen, bei denen die Gefahr besteht, unter
einer Last eingeklemmt zu werden (z. B. Bankdrücken, Kniebeugen mit der
Langhantel), dürfen nur unter Verwendung der Sicherheitsablagen bzw. mit einer
sichernden Person durchgeführt werden.
9.8 Ein Verstoß gegen die Zwei-Personen-Regel stellt eine erhebliche
Pflichtverletzung dar und berechtigt den Betreiber zur Abmahnung, zum Ausspruch
eines Hausverbotes und – im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegendem Verstoß
– zur außerordentlichen Kündigung. Kommt es infolge eines Verstoßes zu einem
Schaden, kann dies im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als Mitverschulden
des Mitglieds nach § 254 BGB zu berücksichtigen sein.
§ 10
Gesundheitszustand, Eigenverantwortung, Geräteeinweisung
10.1 Das Mitglied versichert mit Vertragsschluss, dass ihm keine
gesundheitlichen Umstände bekannt sind, die einer sportlichen Betätigung im
Studio entgegenstehen.
10.2 Dem Mitglied wird dringend empfohlen, vor Aufnahme des Trainings und
danach in regelmäßigen Abständen den eigenen Gesundheitszustand ärztlich
überprüfen zu lassen. Dies gilt insbesondere bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Bluthochdruck, Diabetes, Epilepsie, Asthma, orthopädischen Beschwerden, nach
Operationen oder Verletzungen, bei der Einnahme von Medikamenten sowie in der
Schwangerschaft.
10.3 Der Betreiber schuldet im Rahmen der Fitness-Mitgliedschaft keine
medizinische Beratung, Diagnostik oder Therapie. Physiotherapeutische,
ergotherapeutische oder sonstige Heilmittelleistungen sind nicht Gegenstand der
Mitgliedschaft und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
10.4 Das Training erfolgt eigenverantwortlich. Das Mitglied bestimmt
Umfang und Intensität des Trainings selbst und hat seine Leistungsfähigkeit
realistisch einzuschätzen.
10.5 Trainingsgeräte dürfen erst nach erfolgter Einweisung durch Personal
des Betreibers und nur bestimmungsgemäß entsprechend der Einweisung, der
Gerätebeschriftung und der Bedienungsanweisung genutzt werden. Bestehen Zweifel
an der richtigen Bedienung, ist die Nutzung zu unterlassen und eine Einweisung
während der Servicezeiten einzuholen.
10.6 Erkennbare Mängel, Defekte oder Beschädigungen an Geräten oder
Einrichtungen sind dem Betreiber unverzüglich zu melden. Als defekt
gekennzeichnete Geräte dürfen nicht benutzt werden.
10.7 Der Zutritt und das Training sind untersagt unter dem Einfluss von
Alkohol, Betäubungsmitteln oder sonstigen berauschenden Mitteln sowie bei
ansteckenden Erkrankungen oder ansteckenden Hauterkrankungen.
10.8 Der Konsum, der Besitz, die Weitergabe und der Handel mit
Dopingmitteln oder verbotenen leistungssteigernden Substanzen sind im Studio
strikt untersagt und führen zur fristlosen Kündigung, zum Hausverbot und
gegebenenfalls zur Strafanzeige.
10.9 Mitglieder, bei denen Erkrankungen bestehen, die zu einer
plötzlichen Bewusstlosigkeit oder einem Notfall führen können, werden gebeten,
den Betreiber freiwillig hierüber zu informieren, damit im Ernstfall angemessen
reagiert werden kann. Eine solche Angabe erfolgt ausschließlich freiwillig und
wird nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2
lit. a DSGVO verarbeitet; sie kann jederzeit widerrufen werden.
§ 11 Hausordnung und
Verhaltenspflichten
11.1 Die Hausordnung des Studios – abgedruckt in Anlage 1 zu diesen AGB
und im Studio ausgehängt – ist Bestandteil des Vertrages. Den Anweisungen des
Personals ist Folge zu leisten. Die nachfolgenden Regelungen ergänzen die
Hausordnung; im Widerspruchsfall gehen diese AGB vor.
Es ist ausschließlich saubere,
sportgerechte Kleidung und ausschließlich saubere, nicht im Freien getragene
Sportschuhe zu tragen. Straßenschuhe sind auf den Trainingsflächen nicht
zulässig.
Auf Polstern und Sitzflächen ist ein
Handtuch zu unterlegen. Geräte und Kontaktflächen sind nach Benutzung mit den
bereitgestellten Mitteln zu reinigen und zu desinfizieren.
Hanteln, Gewichtsscheiben und
sonstige Trainingsmittel sind nach Gebrauch an den vorgesehenen Platz
zurückzuräumen. Das Fallenlassen oder Werfen von Gewichten ist untersagt.
Rauchen – einschließlich E-Zigaretten
und vergleichbarer Produkte – ist im gesamten Gebäude verboten. Das Mitbringen
und der Konsum von Alkohol sind untersagt.
Glasbehältnisse dürfen nicht auf die
Trainingsflächen, in die Umkleiden oder in den Saunabereich mitgenommen werden.
Das Abspielen von Musik ist nur über
Kopfhörer und in einer Lautstärke gestattet, die andere Personen nicht
beeinträchtigt.
Tiere dürfen nicht mitgebracht
werden; ausgenommen sind Assistenzhunde im Sinne des § 12e BGG.
Gewerbliche Tätigkeiten im Studio –
insbesondere Personal Training durch nicht vom Betreiber beauftragte Trainer,
Verkauf von Waren, Werbung sowie das Anwerben von Mitgliedern oder Kunden –
sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Betreibers gestattet.
Ein rücksichtsvoller und
respektvoller Umgang wird vorausgesetzt. Belästigungen, Bedrohungen,
Diskriminierungen, sexuell übergriffiges Verhalten oder Gewalt führen zum
sofortigen Hausverbot und zur fristlosen Kündigung.
Notausgänge, Fluchtwege und
Feuerlöscheinrichtungen sind stets frei zu halten. Die Eingangstür darf nicht
offen gehalten oder blockiert werden.
Abfälle sind in den vorgesehenen
Behältern zu entsorgen. Die Räumlichkeiten sind sauber zu hinterlassen.
11.3 Bild- und Tonaufnahmen im Studio sind nur zulässig, soweit keine
anderen Personen erkennbar aufgenommen werden oder diese zuvor ausdrücklich
eingewilligt haben. In den Umkleidekabinen, Duschen, Toiletten und im gesamten
Saunabereich ist die Verwendung von Kameras, Smartphones zur Bildaufnahme und
sonstigen Aufnahmegeräten ausnahmslos untersagt. Verstöße führen zum sofortigen
Hausverbot und können straf- und zivilrechtliche Folgen haben (§ 201a StGB).
11.4 Für Bild- und Tonaufnahmen des Betreibers zu Werbezwecken, auf denen
Mitglieder erkennbar sind, wird stets eine gesonderte, jederzeit widerrufliche
Einwilligung eingeholt. Die Mitgliedschaft ist hiervon nicht abhängig.
§ 12 Umkleiden,
Schließfächer, Garderobe und Wertsachen
12.1 Dem Mitglied stehen Umkleiden und Schließfächer für die Dauer des
jeweiligen Aufenthalts zur Verfügung. Die Nutzung begründet keinen
Verwahrungsvertrag; eine Obhutspflicht des Betreibers für eingebrachte Sachen
wird nicht übernommen.
12.2 Dem Mitglied wird empfohlen, Wertgegenstände und größere Geldbeträge
nicht mit in das Studio zu bringen. Mitgebrachte Gegenstände sind
ausschließlich in den verschlossenen Schließfächern aufzubewahren; Kleidung und
Taschen dürfen nicht offen abgelegt werden.
12.3 Schließfächer sind nach Trainingsende zu räumen. Über Nacht oder
länger belegte Schließfächer kann der Betreiber
öffnen und den Inhalt als Fundsache verwahren. Fundsachen werden drei
Monate aufbewahrt und danach nach den gesetzlichen Vorschriften verwertet oder
entsorgt.
12.4 Für abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände haftet der
Betreiber nur nach Maßgabe des § 14.
§ 13 Parkplatz,
Außenanlagen und Winterdienst
13.1 Die zum Studio gehörenden Parkflächen und Außenanlagen werden dem
Mitglied unentgeltlich und ausschließlich zur Nutzung während des
Studioaufenthalts zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf einen freien
Stellplatz besteht nicht. Das Abstellen von Fahrzeugen erfolgt auf eigene
Gefahr; ein Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag kommt nicht zustande.
13.2 Das Studio ist rund um die Uhr geöffnet. Das Mitglied nimmt
ausdrücklich zur Kenntnis, dass Räum- und Streudienste auf dem Parkplatz, den
Zuwegen und den Außentreppen nur zu bestimmten Zeiten und nicht durchgehend
erbracht werden können. Der Betreiber räumt und streut die Zugangswege und
Parkflächen im Rahmen des Zumutbaren und der gesetzlichen
Verkehrssicherungspflicht, insbesondere werktags in den ortsüblichen Zeiten des
Winterdienstes.
13.3 Außerhalb dieser Zeiten – insbesondere nachts, an Sonn- und
Feiertagen sowie bei anhaltendem oder plötzlich einsetzendem Schneefall, bei
Eisregen, Blitzeis oder vergleichbaren, kurzfristig eintretenden
Witterungsänderungen – kann eine vollständige, durchgehende Räumung und
Streuung des Parkplatzes und der Außenflächen nicht gewährleistet werden. Die
Parkflächen sind daher zeitweise nur teilweise oder gar nicht geräumt.
13.4 Das Mitglied, das das Studio zu diesen Zeiten aufsucht, tut dies in
Kenntnis dieses Umstandes und hat sein Verhalten den Witterungs- und
Wegeverhältnissen anzupassen. Es hat insbesondere geeignetes, rutschfestes
Schuhwerk zu tragen, die beleuchteten und geräumten Wege zu benutzen, besondere
Vorsicht walten zu lassen und Bereiche zu meiden, die erkennbar nicht geräumt
oder gestreut sind.
13.5 Eine Haftung des Betreibers für Schäden infolge von Glätte, Schnee
oder Eis auf dem Parkplatz, den Zuwegen und den Außenanlagen besteht nur nach
Maßgabe des § 14; insbesondere haftet der Betreiber nicht für Schäden, die
trotz Einhaltung der ihm obliegenden und zumutbaren Räum- und Streupflichten
eintreten. Die Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt nach § 14.1
unberührt.
13.6 Auf die eingeschränkte Räumung wird zusätzlich durch Hinweisschilder
an den Zugängen und am Parkplatz hingewiesen.
13.7 Erkennbare Gefahrenstellen (z. B. großflächige Vereisung, defekte
Außenbeleuchtung) sind dem Betreiber unverzüglich zu melden. Streugut steht im
Eingangsbereich zur Selbsthilfe bereit.
§ 14 Haftung des
Betreibers
14.1 Der Betreiber haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter
oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im
Umfang einer übernommenen Garantie und nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes.
14.2 Für sonstige Schäden haftet der Betreiber bei einfacher
Fahrlässigkeit nur, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf (wesentliche
Vertragspflicht/Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
14.3 Eine weitergehende Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen. Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen
Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
14.4 Der Betreiber kommt seinen Verkehrssicherungspflichten nach; die
Trainingsgeräte werden regelmäßig gewartet und geprüft. Für Schäden, die
dadurch entstehen, dass das Mitglied Geräte entgegen der Einweisung, der
Gerätebeschriftung oder trotz erkennbarer Mängel nutzt, gegen die Hausordnung,
gegen § 10 oder gegen die Zwei-Personen-Regel nach § 9 verstößt oder seine
körperliche Leistungsfähigkeit überschätzt, haftet der Betreiber nicht, soweit
ihn insoweit kein eigenes Verschulden trifft.
14.5 Für das Verhalten anderer Mitglieder oder Dritter sowie für
hierdurch verursachte Schäden haftet der Betreiber nicht.
14.6 Für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Sachen,
insbesondere von Garderobe und Wertgegenständen, sowie für Schäden an oder
durch auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeuge haftet der Betreiber nur nach
Maßgabe der Ziffern 14.1 und 14.2. Ergänzend gilt § 13.
14.7 Die Haftungsregelungen dieses Paragraphen gelten für vertragliche
und außervertragliche Ansprüche gleichermaßen.
§ 15 Haftung des
Mitglieds
15.1 Das Mitglied haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle
Schäden, die es schuldhaft an Geräten, Einrichtungsgegenständen, Gebäudeteilen
oder sonstigem Eigentum des Betreibers, anderer Mitglieder oder Dritter
verursacht.
15.2 Das Mitglied haftet ferner für Schäden, die durch Personen
verursacht werden, denen es unter Verstoß gegen § 8 Zutritt zum Studio
verschafft hat.
15.3 Dem Mitglied wird der Abschluss einer privaten
Haftpflichtversicherung empfohlen.
16.1 Zum Schutz der Mitglieder – insbesondere während der unbetreuten
Öffnungszeiten –, zur Wahrung des Hausrechts und zum Schutz des Eigentums setzt
der Betreiber im Studio eine Videoüberwachungsanlage ein. Verantwortlicher im
Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Betreiber (Kontaktdaten
siehe § 1).
der Schutz von Leben, Körper und
Gesundheit der Mitglieder, insbesondere das Erkennen von Notfällen und die
Nachvollziehbarkeit von Unfallhergängen in Zeiten, in denen kein Personal
anwesend ist,
die Ausübung des Hausrechts sowie die
Durchsetzung der Zutritts- und Nutzungsregeln, insbesondere der
Zutrittsberechtigung nach § 8 und der Zwei-Personen-Regel nach § 9,
die Verhinderung und Aufklärung von
Straftaten, insbesondere von Diebstahl, Einbruch, Sachbeschädigung und
Vandalismus,
die Sicherung von Beweismitteln zur
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
16.3 Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
(Wahrung der berechtigten Interessen des Betreibers und der Mitglieder an
Sicherheit, Eigentumsschutz und Gefahrenabwehr), ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. b
DSGVO (Durchführung des Mitgliedsvertrages, Zutrittskontrolle). Der Betreiber
hat die erforderliche Interessenabwägung dokumentiert und eine
Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durchgeführt. Die Verarbeitung
stützt sich nicht auf eine Einwilligung; der Zutritt zum Studio ist nicht von
der Erteilung einer Einwilligung abhängig.
16.4 Erfasst werden der Eingangs- und Empfangsbereich, die
Trainingsflächen, die Flure und Treppenbereiche sowie die Außen- und
Zugangsbereiche des Gebäudes einschließlich des Parkplatzes.
16.5 Ausdrücklich nicht videoüberwacht werden die Umkleidekabinen, die
Duschen, die Toiletten sowie der gesamte Saunabereich einschließlich der
zugehörigen Ruhe-, Vor- und Abkühlbereiche. In diesen Räumen sind keine Kameras
installiert und es findet keinerlei Aufzeichnung statt.
16.6 Eine Tonaufzeichnung findet nicht statt. Die Kameras sind nicht auf
einzelne Arbeitsplätze gerichtet und dienen nicht der Verhaltens- oder
Leistungskontrolle von Beschäftigten.
16.7 Auf die Videoüberwachung wird an allen Zugängen und in den
überwachten Bereichen durch deutlich sichtbare Hinweisschilder gemäß Art. 12,
13 DSGVO hingewiesen. Die vollständigen Informationen nach Art. 13 DSGVO sind
an der Rezeption sowie auf der Website des Studios abrufbar.
16.8 Eine dauerhafte Live-Beobachtung der Bilder findet nicht statt. Ein
Zugriff auf die Aufzeichnungen erfolgt ausschließlich anlassbezogen, das heißt
bei einem konkreten Vorfall oder Verdachtsfall.
16.9 Die Aufzeichnungen werden automatisiert spätestens 14 Tage nach
ihrer Entstehung gelöscht. Eine darüber hinausgehende Speicherung erfolgt nur,
soweit dies zur Aufklärung eines konkreten Vorfalls (z. B. Unfall, Straftat,
Schadensfall) oder zur Rechtsverfolgung erforderlich ist. Die betreffenden
Sequenzen werden gesondert gesichert und gelöscht, sobald der Zweck entfallen
ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
16.10 Zugriffsberechtigt sind ausschließlich die Inhaber des Betreibers
sowie namentlich benannte, zur Vertraulichkeit verpflichtete Personen. Der
Zugriff wird protokolliert. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur an
Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden, Gerichte, Versicherungen oder
Rechtsbeistände, soweit dies zur Rechtsverfolgung erforderlich oder gesetzlich
vorgeschrieben ist. Mit Dienstleistern, die im Rahmen der Wartung Zugriff
erhalten können, werden Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
geschlossen. Eine Übermittlung in Drittländer außerhalb der EU/des EWR findet
nicht statt.
16.11 Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO),
Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der
Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie das
Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit
Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen (Art. 21 DSGVO). Anträge sind an
rezeption@kraftwerk-troestau.de zu richten. Wegen der kurzen Speicherdauer wird
gebeten, Auskunftsverlangen zu konkreten Aufnahmen innerhalb von 72 Stunden
nach dem betreffenden Zeitpunkt zu stellen.
16.12 Es besteht ein Beschwerderecht bei einer
Datenschutz-Aufsichtsbehörde, für den Betreiber zuständig ist das Bayerische
Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach.
16.13 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass es beim Betreten der in
Ziffer 16.4 genannten Bereiche von der Videoüberwachung erfasst wird.
§ 17 Datenschutz im
Übrigen
17.1 Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist
der Betreiber (Kontaktdaten siehe § 1).
17.2 Verarbeitet werden insbesondere: Stammdaten (Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Vertrags- und Tarifdaten,
Zahlungs- und Bankdaten, die Kennung des Zutrittsarmbandes, Zutrittsprotokolle
(Zeitpunkt des Betretens und Verlassens), Trainings- und Betreuungsdaten sowie
– ausschließlich auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9
Abs. 2 lit. a DSGVO – freiwillig mitgeteilte Gesundheitsangaben.
17.3 Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
(Vertragserfüllung), Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtungen,
insbesondere handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten), Art. 6 Abs.
1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen, insbesondere Sicherheit,
Zutrittskontrolle, Missbrauchsprävention und Rechtsverfolgung) sowie Art. 6
Abs. 1 lit. a bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, soweit eine Einwilligung erteilt
wurde.
17.4 Die Protokolldaten des Zutrittssystems dienen der Kontrolle der
Zutrittsberechtigung, der Nachvollziehbarkeit im Notfall (Feststellung, welche
Personen sich im Gebäude befinden), dem Nachweis der Einhaltung der
Zwei-Personen-Regel sowie der Aufklärung von Vorfällen. Sie werden nach 30
Tagen gelöscht, sofern nicht ein konkreter Anlass eine längere Speicherung
erfordert. Eine Auswertung zur Erstellung von Bewegungs- oder Nutzungsprofilen
zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt.
17.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden die Daten gelöscht,
sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich
sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen (insbesondere
§§ 147 AO, 257 HGB – bis zu zehn Jahre).
17.6 Empfänger der Daten können sein: Anbieter der Studioverwaltungs- und
Zutrittssoftware, IT-Dienstleister, Zahlungsdienstleister und Kreditinstitute,
Steuerberatung sowie im Einzelfall Rechtsanwälte, Inkassodienstleister oder
Behörden. Auftragsverarbeiter werden nach Art. 28 DSGVO vertraglich
verpflichtet.
17.7 Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im
Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
17.8 Werbliche Ansprache per E-Mail, Telefon oder Messenger erfolgt nur
im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bzw. auf Grundlage einer Einwilligung. Das
Mitglied kann der Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken jederzeit und ohne
Angabe von Gründen widersprechen (rezeption@kraftwerk-troestau.de), ohne dass
hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
17.9 Es gelten ergänzend die Betroffenenrechte und das Beschwerderecht
nach § 16.11 und § 16.12 sowie die ausführliche Datenschutzinformation des
Betreibers, die im Studio aushängt und auf der Website abrufbar ist.
§ 18 Hausrecht,
Hausverbot
18.1 Das Hausrecht wird durch den Betreiber und die von ihm beauftragten
Personen ausgeübt.
18.2 Bei Verstößen gegen diese AGB, die Hausordnung (Anlage 1) oder
gesetzliche Vorschriften kann der Betreiber – abgestuft nach Schwere des
Verstoßes – eine Ermahnung, eine Abmahnung, ein befristetes oder ein
unbefristetes Hausverbot aussprechen und die Zutrittsberechtigung sperren.
18.3 Bei einem vom Mitglied schuldhaft veranlassten Hausverbot bleibt die
Beitragspflicht bis zum Ende des Vertragsverhältnisses bestehen.
§ 19 Sauna- und
Wellnessbereich
19.1 Für die Nutzung des Saunabereichs gelten ergänzend die Regelungen
der Hausordnung (Anlage 1, Ziffern 11 bis 14) sowie die dort ausgehängte
Saunaordnung.
19.2 Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Personen mit
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, niedrigem Blutdruck,
Kreislaufproblemen, Schwangere sowie Personen unter Medikamenteneinnahme
sollten vor der Nutzung ärztlichen Rat einholen.
19.3 Die Zwei-Personen-Regel nach § 9 gilt auch für die Nutzung des
Saunabereichs. Der Aufenthalt in der Sauna ist zeitlich zu begrenzen; bei
Unwohlsein ist die Sauna umgehend zu verlassen.
19.4 Vor der Nutzung ist zu duschen; in der Saunakabine ist ein
ausreichend großes Handtuch als Unterlage für den gesamten Körper zu verwenden.
Das Aufgießen ist nur mit den bereitgestellten Mitteln und nur, soweit
ausdrücklich gestattet, zulässig. Das Trocknen von Kleidung oder Handtüchern in
der Sauna ist nicht gestattet. Der Konsum von Alkohol vor und während der
Saunanutzung ist untersagt.
19.6 Im gesamten Saunabereich findet keine Videoüberwachung statt (§
16.5). Die Verwendung von Aufnahmegeräten jeder Art ist dort ausnahmslos
untersagt (§ 11.3).
19.7 Die Sauna wird nicht dauerhaft betrieben, sondern ausschließlich zu
den auf unserer Homepage veröffentlichten Zeiten. Ein Anspruch auf dauerhafte Nutzung
des Saunabereichs besteht nicht.
19.8. Die Nutzung des Saunabereichs ist nicht automatisch Bestandteil des
Vertrags im Fitnessstudio. Sie ist als Add-On buchbar und wird mit monatlichen
Mehrkosten von fünf Euro pro Monat berechnet.
19.9 Die Sauna ist ein Ort der Ruhe und des gegenseitigen Respekts. Das
beutet, dass in der Sauna auf ruhiges Verhalten geachtet werden muss, um andere
Gäste nicht zu stören. Weiterhin ist jede Art der sexuellen Übergrifflichkeit
zu unterlassen. Sollte eine solche bei Betreiber gemeldet werden, kann dieser
ein sofortiges Hausverbot verhängen und wird seine straf- und zivilrechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen.
§ 20 Widerrufsrecht bei
Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
20.1 Wurde der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln (z. B. über die Website, per E-Mail oder Telefon)
oder außerhalb der Geschäftsräume des Betreibers geschlossen, steht dem
Mitglied als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
20.2 Bei einem Vertragsschluss in den Geschäftsräumen des Studios besteht
kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe
von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn
Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – Physio-proViva Brunner
& Reihl eGbR, KRAFTWERK Tröstau, Fichtelgebirgsstraße 10, 95709 Tröstau,
Telefon 0151 / 50644118, E-Mail rezeption@kraftwerk-troestau.de – mittels einer
eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine
E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie
können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch
nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung
über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen
alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben,
dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir
dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist
beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem
Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
Ende der
Widerrufsbelehrung
§ 21 Schließzeiten,
Änderungen des Leistungsangebots
21.1 Der Betreiber ist berechtigt, das Studio an gesetzlichen Feiertagen
sowie für Wartungs-, Reinigungs-, Renovierungs- und Reparaturarbeiten ganz oder
teilweise zu schließen. Solche Schließzeiten werden rechtzeitig durch Aushang
und, soweit möglich, per E-Mail angekündigt. Schließzeiten von insgesamt bis zu
zehn Tagen pro Kalenderjahr berechtigen nicht zur Minderung des Beitrages.
21.2 Muss das Studio aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung
länger geschlossen werden, richten sich die Rechte des Mitglieds nach den
gesetzlichen Vorschriften. Der Betreiber wird dem Mitglied in diesem Fall
wahlweise eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um den Schließungszeitraum
oder die Erstattung der auf den Schließungszeitraum entfallenden Beiträge
anbieten.
21.3 Der Betreiber ist berechtigt, das Geräte- und Kursangebot, die
Raumaufteilung sowie die Servicezeiten zu ändern, soweit dies den Charakter der
geschuldeten Leistung nicht wesentlich verändert und für das Mitglied unter
Berücksichtigung der Interessen des Betreibers zumutbar ist.
§ 22 Änderungen dieser
AGB und der Hausordnung
22.1 Der Betreiber ist berechtigt, diese AGB und die Hausordnung zu
ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte gesetzliche Vorgaben, an eine
geänderte höchstrichterliche Rechtsprechung, an technische Entwicklungen oder
an geänderte betriebliche Abläufe erforderlich ist und das Mitglied hierdurch
nicht unangemessen benachteiligt wird.
22.2 Änderungen werden dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor ihrem
geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht das Mitglied nicht
innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die
Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge sowie auf das Widerspruchsrecht wird
in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
22.3 Widerspricht das Mitglied fristgerecht, gelten die bisherigen
Bedingungen fort. In diesem Fall ist der Betreiber berechtigt, das
Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderung
ordentlich zu kündigen.
§ 23
Schlussbestimmungen
23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in
dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
23.2 Ist das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz
des Betreibers. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
23.3 Der Betreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
(§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).
23.4 Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bedürfen der
Textform; dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
23.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten
die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
23.6 Diese AGB gelten in der Fassung vom 06.08.2026. Anlage 1
(Hausordnung) und Anlage 2 (Muster-Widerrufsformular) sind Bestandteil dieser
AGB.
Anlage 1: Hausordnung – KRAFTWERK
Fitness
Die nachstehende Hausordnung ist
Bestandteil des Mitgliedsvertrages (§ 1.4, § 11.1 AGB). Sie hängt zusätzlich im
Studio aus.
Training
Bitte wärme dich vor dem Training
auf.
Gewichte kontrolliert bewegen –
unnötiges Fallenlassen vermeiden.
Geräte nach Benutzung vollständig
entladen.
Kurzhanteln und Equipment nach
Gebrauch an ihren Platz zurückräumen.
Geräte während der Satzpausen nicht
unnötig blockieren.
Hygiene
Auf allen Polstern ist ein Handtuch
zu benutzen.
Geräte nach der Nutzung
desinfizieren.
Es sind ausschließlich saubere
Hallenschuhe zu tragen.
Stark verschmutzte Kleidung oder
Schuhe sind nicht erlaubt.
Sauna
Vor jedem Saunagang ist gründlich zu
duschen.
In der Sauna ist stets ein
ausreichend großes Handtuch unter den gesamten Körper zu legen.
Die Sauna ist ein Ruhebereich – bitte
verhalte dich entsprechend rücksichtsvoll.
Das Trocknen von Kleidung oder
Handtüchern in der Sauna ist nicht gestattet.
Jede Form der sexuellen Übergrifflichkeit führt zum Hausverbot und wird
rechtlich geahndet.
Umkleiden & Duschen
Die Spinde dürfen nur während des
Studioaufenthalts genutzt werden und sind beim Verlassen zu leeren.
Für in den Spinden aufbewahrte
Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen; es gilt § 14 AGB.
Das Rasieren in den Duschen ist aus
hygienischen Gründen nicht gestattet.
Sicherheit
Schäden oder Defekte bitte umgehend
melden.
Flucht- und Rettungswege sind
jederzeit freizuhalten.
Training unter Alkohol- oder
Drogeneinfluss ist verboten.
Verhalten
Begegne anderen Mitgliedern und
Mitarbeitern respektvoll.
Beleidigungen, Diskriminierung oder
Belästigungen werden nicht toleriert.
Telefonate bitte kurz halten und
Rücksicht auf andere nehmen.
24/7-Zutritt
Der Zutritt erfolgt ausschließlich
mit der eigenen Zutrittsberechtigung.
Das Weitergeben des Transponders oder
das Mitnehmen nicht angemeldeter Personen ist untersagt.
Notausgänge dürfen ausschließlich im
Notfall benutzt werden.
Das Studio wird zu Sicherheitszwecken
videoüberwacht – ausgenommen sind Umkleiden, Duschen, Toiletten und der
Saunabereich (§ 16 AGB).
Foto & Social Media
Fotos und Videos sind erlaubt, sofern
keine anderen Personen ohne deren Einwilligung aufgenommen werden. In
Umkleiden, Duschen, Toiletten und im Saunabereich sind Aufnahmegeräte jeder Art
ausnahmslos untersagt.
Getränke & Bistro
Getränke sind nur in verschließbaren
Flaschen erlaubt; Glasbehältnisse sind auf den Trainingsflächen, in den
Umkleiden und im Saunabereich nicht gestattet.
Speisen bitte ausschließlich im
Bistro- oder Loungebereich verzehren.
Allgemeines
Den Anweisungen des Personals ist
Folge zu leisten.
Bei wiederholten oder schwerwiegenden
Verstößen gegen die Hausordnung behalten wir uns ein Hausverbot sowie die
außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft vor.
Ergänzende
Sicherheitsregeln
Trainiert wird ausschließlich in
Anwesenheit mindestens einer weiteren zutrittsberechtigten Person
(Zwei-Personen-Regel, § 9 AGB). Wer allein im Studio ist, darf das Training
nicht aufnehmen bzw. muss es beenden.
Der Parkplatz kann im Winter nicht
durchgehend geräumt und gestreut werden – insbesondere nachts, an Sonn- und
Feiertagen sowie bei plötzlichem Witterungsumschwung. Bitte passt Schuhwerk und
Tempo den Verhältnissen an und nutzt die geräumten Wege (§ 13 AGB).
Unser Motto: Trainiere mit Respekt,
halte Ordnung und hinterlasse das Studio so, wie du es selbst vorfinden
möchtest.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen
wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Physio-proViva Brunner & Reihl eGbR, KRAFTWERK Tröstau,
Fichtelgebirgsstraße 10, 95709 Tröstau, E-Mail: rezeption@kraftwerk-troestau.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen
Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bezeichnung der Mitgliedschaft / des
Tarifs: ______________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s):
____________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s):
________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier): _____________
Datum:
___________________________________________________________________________
Ich habe die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die
Hausordnung (Anlage 1) des KRAFTWERK Tröstau erhalten, gelesen und verstanden.
Ich wurde insbesondere hingewiesen auf den 24/7-Betrieb und die unbetreuten
Zeiten, auf das Verbot, Nichtmitgliedern Zutritt zu verschaffen, auf die
Pflicht, ausschließlich in Anwesenheit mindestens einer weiteren
zutrittsberechtigten Person zu trainieren (Zwei-Personen-Regel), auf die nur
eingeschränkt mögliche Räumung des Parkplatzes im Winter sowie auf die Videoüberwachung
des Studios mit Ausnahme der Umkleiden, Duschen, Toiletten und des
Saunabereichs.